Bereits in den 1960er Jahren wurde die Landesstraßenumfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2 geplant und nach jahrzehntelangem Stillstand soll sie jetzt auf Biegen und Brechen realisiert werden. Ohne Rücksicht auf Natur und Landschaft, die Gesundheit der Anrainer und die dort beheimatete Zieselpopulation.
Seit einigen Jahren engagieren sich zwei Bürgerinitiativen sehr stark gegen diese Infrastrukturmaßnahme, die in großem Widerspruch zu einer zeitgemäßen und verantwortungsvollen Verkehrspolitik steht. Vor ziemlich genau einem Jahr haben auch die Grünen Neudörfl ihre Bedenken im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Ostumfahrung geäußert. [>]
Zum einen befürchten sie, dass das Naherholungsgebiet der Neudörfler Seeanlage aufgrund ihrer räumlichen Nähe zur Ostumfahrung durch Lärm beim Bau und schließlich beim Betrieb der Straße beeinträchtigt wird und zum anderen ist auch noch nicht absehbar wie hoch die Zunahme von Kraftfahrzeugen in der verkehrsberuhigten 30er-Zone der Neudörfler Hauptstraße als Zubringerroute zur Umfahrung sein wird: „Der Klimawandel ist schon lange nicht nur ein Schlagwort, sondern weit in unsere alltäglichen Lebensbereiche eingezogen. Gerade jetzt eine Straße quer durch die Natur zu bauen und damit ein schutzwürdiges Ökosystem zu zerstören darf nicht zugelassen werden“ sagte damals Gemeinderätin Sabine Schügerl. Umso erschütterter zeigt sie sich heute, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausfiel, obwohl ein Naturschutzgebiet (!) zu Gunsten der Straße zubetoniert werden soll. „Hier wird deutlich, dass dieser Bau als Prestigeprojekt herhalten muss und so manche politischen Entscheidungsträger nur in Legislaturperioden denken, anstatt die Zukunftsfähigkeit ihres Handelns im Blick zu behalten.“
Die Bürgerinitiativen haben nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt und unterstreichen damit ihre Kritik an dem Projekt. Gemeinderätin Sabine Schügerl, die auch als eine der Ersten die Petition gegen die Ostumfahrung unterschrieben hat, zieht abschließend folgendes Resümee: „Straßenbau fördert zusätzliches Verkehrsaufkommen und ist niemals eine Maßnahme zur Entlastung und sollte daher wieder in die Schublade der Ideen der 1960er Jahre gelegt werden.“